Assekuranztheorie

Assekuranztheorie
theoretische Rechtfertigung der Besteuerung ( Steuerrechtfertigungslehre) durch den Staat als Versicherungsprämie für den von ihm gewährten Personen- und Eigentumsschutz ( Assekuranzprinzip). Die Höhe der Steuer soll vom Umfang des Schutzes abhängen (Grundsatz der proportionalen Besteuerung).
- Vertreter: Hobbes, Rotteck u.a.

Lexikon der Economics. 2013.

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